Ausländische Casinos für deutsche Spieler – Wege durch die Whitelist und an ihr vorbei
Wer in Deutschland nach einem „ausländischen Online-Casino“ sucht, landet fast immer bei denselben Namen: Malta, Curaçao, ein bekanntes Logo, ein verlockender Willkommensbonus. Was die wenigsten Suchenden wissen: Eine ausländische Lizenz allein macht in Deutschland keinen Anbieter legal. Die entscheidende Frage ist, ob der Betreiber auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht – oder nicht.

Stand der Daten: 23 September 2026 (GGL-Whitelist / behördliche Aufsicht).
Aktuell geprüft gegen die Whitelist der GGL, Stand des Abgleichs: 07.09.2026.
Inhaltsverzeichnis
- Die Anbieter im Überblick – acht Marken unter der Lupe
- Funktionsweise: Lizenz, Konzession, Erlaubnis – was bei ausländischen Casinos wirklich zählt
- Rechtslage für ausländische Casinos in Deutschland – § 285 StGB und die Folgen
- Spielerschutz: OASIS, LUGAS und die Architektur der Whitelist
- Strafen, Mechanik und Spielregeln – was die Whitelist den Spieler kostet
- Wer wofür steht – die Anbieter im Detail
- Einsatz, Umsatz, Zeit – was deutsche Bonusregeln kosten
- Wer hier richtig liegt – Wer hier falsch liegt
- Häufig gestellte Fragen
Die Anbieter im Überblick – acht Marken unter der Lupe
Die folgende Übersicht ordnet acht Anbieter nach ihrer Stellung in Deutschland: zuerst die Marken, die eine deutsche Erlaubnis halten, dann die offshore betriebenen, die in der Whitelist nicht auftauchen. Die Tabelle ist die Grundlage jeder weiteren Einordnung auf dieser Seite.
| Marke | Lizenzstatus (GGL-Whitelist oder nicht) | Thematischer Support | Beworbene Konditionen, die greifen |
|---|---|---|---|
| JackpotPiraten | Whitelist – virtuelle Automatenspiele | kein Thema angegeben | Boni fast ausschließlich als Freispiele; Gewinngrenzen 200 € bzw. 75 € |
| BingBong | Whitelist – virtuelle Automatenspiele | kein Thema angegeben | Freispiel-Aktionen; rund 1.200 Spiele |
| DIE SPIELBANK | Whitelist – staatlich, Bayern | kein Thema angegeben | Erlaubnis seit 03.11.2022 |
| Merkur | Whitelist – Online-Casinospiele | kein Thema angegeben | Malta-Sitz, deutsche Landeerlaubnis |
| Tipico Games | Whitelist – virtuelle Automatenspiele | kein Thema angegeben | Bekannte Tipico-Marke im Slots-Segment |
| Wunderino | Whitelist – virtuelle Automatenspiele | kein Thema angegeben | Konzessionierte Spielothek unter Megapixel Entertainment Limited |
| Ice Casino | nicht auf der Whitelist | kein Thema angegeben | Rollover 40× auf Einzahlungsbonus, 35× auf Freispielgewinne |
| Slottica | nicht auf der Whitelist | kein Thema angegeben | Lizenz OGL/2024/1060/0472 |
Was auffällt: Sobald ein Anbieter aus der Tabelle als „nicht auf der Whitelist“ markiert ist, fehlt ihm jeder Zugang zu OASIS, zu LUGAS und zu den deutschen Einzahlungslimits. Die deutsche Aufsichtsbehörde veröffentlicht keine schwarze Liste, sondern ausschließlich die Whitelist. Das macht das Fehlen zum einzigen harten Beleg, der sich führen lässt.
Funktionsweise: Lizenz, Konzession, Erlaubnis – was bei ausländischen Casinos wirklich zählt
Die deutsche Regulierung kennt keine einheitliche „Casino-Lizenz“. Stattdessen werden zwei Produkte unterschiedlich behandelt: virtuelle Automatenspiele (Online-Slots) und Online-Casinospiele (Tisch- und Live-Spiele). Für Slots kann eine bundesweite Erlaubnis der GGL erteilt werden; für Tisch- und Live-Spiele bleibt die Zuständigkeit beim einzelnen Land.

Diese Trenzung ist der Schlüssel zum Verständnis des Marktes. Wer in Deutschland „Online-Casino“ sagt, meint oft Roulette, Blackjack, Live-Dealer-Spiele – und genau diese Produkte sind nach § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 den Ländern vorbehalten. Das erklärt, warum die Whitelist der GGL unter der Kategorie Online-Casinospiele nur 5 Einträge führt, während unter virtuellen Automatenspielen 34 Marken gelistet sind. Kein Widerspruch, sondern die Folge eines bewusst zweigeteilten Marktes.
Für eine Malta-Lizenz bedeutet das praktisch: Sie kann in Deutschland nur dann legal nutzbar sein, wenn der Betreiber zusätzlich eine deutsche Konzession für ein bestimmtes Produkt erworben hat. Die Malta-Lizenz ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht. Ein Slot-Anbieter mit ausschließlich maltesischer Lizenz darf in Deutschland weder Werbung schalten noch Spieler aus Deutschland bedienen, und die Spieler dürften bei ihm technisch auch nicht spielen.
Curaçao-Lizenzen fallen vollständig aus diesem Rahmen. Die dortige Aufsicht kennt keine OASIS-Anbindung, keine LUGAS-Datei und keine 5-Sekunden-Regel. Wer dort spielt, spielt außerhalb jeder deutschen Schutzarchitektur.
Rechtslage für ausländische Casinos in Deutschland – § 285 StGB und die Folgen
Die Rechtslage ist klar formuliert: Unerlaubtes Glücksspiel ist in Deutschland eine Straftat. § 284 StGB bedroht das Veranstalten mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, § 285 StGB die bloße Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Beide Paragraphen sind nicht neu, aber ihre konsequente Anwendung gegenüber Online-Angeboten ist es.
Die Praxis der Strafverfolgung konzentriert sich auf die Anbieter, nicht auf einzelne Spieler. Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass die Teilnahme folgenlos bliebe – wer eine Strafanzeige gegen einen Anbieter stellt und Spielerlisten sichergestellt werden, taucht dort namentlich auf. Zusätzlich: Ordnungswidrigkeiten über das Glücksspielstaatsvertragsrecht können hinzukommen.
Für den Spieler bleibt die Frage alltagspraktisch: Kann ich überhaupt zur Kasse gehen? In der Regel funktionieren Auszahlungen bei Offshore-Anbietern, bis ein konkretes Problem auftritt – eine Auszahlungs-Verweigerung, ein Bonus-Disput, eine Kontosperrung. In solchen Fällen gibt es keinen deutschen Ansprechpartner. Die Beschwerdestelle der GGL ist nur für lizenzierte Anbieter zuständig, und die Schlichtungsstellen der EU greifen bei Curaçao-Lizenzen ebenfalls ins Leere.
Was regelmäßig unterschätzt wird: Selbst die Gewinnauszahlung bleibt steuerlich nicht zwingend frei, wenn das Offshore-Casino eine deutsche Betriebsstätte unterhält oder in anderer Form inländische Einkünfte generiert. Das Standardmodell – Gewinne aus Glücksspiel sind steuerfrei – gilt für Spieler im Grundsatz, aber das Tracing der Mittel über eine ausländische Plattform macht die Dokumentation aufwendig. Laienregel: Wer regelmäßig spielt, sollte das mit einem Steuerberater besprechen.
Spielerschutz: OASIS, LUGAS und die Architektur der Whitelist
Wer in Deutschland legal spielt, ist Teil eines Schutzsystems, das offshore nicht existiert. Zwei Säulen tragen es:

- OASIS ist die Spieler sperrdatei. Jeder lizenzierte Anbieter ist verpflichtet, vor der ersten Einzahlung und vor jeder Spielsitzung eine Abfrage zu machen. Wer sich selbst gesperrt hat, kann nirgendwo im lizenzierten Markt spielen – auch nicht bei einem anderen Slots-Anbieter. Die Sperre gilt mindestens ein Jahr.
- LUGAS besteht aus zwei Dateien, der Limitdatei und der Aktivitätsdatei. Die Limitdatei setzt das anbieterübergreifende Einzahlungslimit durch – standardmäßig 1.000 € pro Monat, gegen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufstockbar. Die Aktivitätsdatei verhindert das parallele Spiel: Wer in einem lizenzierten Casino aktiv ist, kann nicht in einem zweiten lizenzierten Casino spielen.
Diese beiden Systeme sind das Kernversprechen der Whitelist. Offshore-Anbieter sind an keines davon angeschlossen. Eine Selbstsperre in Curaçao gilt in Malta nicht und in Deutschland schon gar nicht, ein Einzahlungslimit lässt sich durch einfache Kontoeröffnung beim nächsten Anbieter umgehen. Wer mit Spielsucht kämpft, ist bei einem lizenzierten Anbieter grundsätzlich besser aufgehoben – so ungern das Wort „besser“ hier fällt.
Eine weitere Schicht kommt hinzu: die Pflicht zur vollständigen KYC vor dem ersten Einsatz. Konto, Identität, Adresse müssen vor der ersten Einzahlung verifiziert sein, anonyme Zahlungen über Krypto sind unzulässig. § 6b Abs. 4 GlüStV verlangt ein Konto auf den Namen des Spielers bei einem EU-regulierten Zahlungsdienstleister. Auch das ist offshore keine Selbstverständlichkeit.
Strafen, Mechanik und Spielregeln – was die Whitelist den Spieler kostet
Die deutsche Regulierung verteuert das Spielen. Das ist gewollt, und die Preise stehen im Gesetz.
Die Einsatzlimits pro Spielrunde sind seit dem 1. Juli 2026 gestaffelt: 1 € Basis für jeden Spieler, 3 € für Spieler ab 21 Jahren, 5 € für Spieler ab 21 Jahren nach einer 90-tägigen Qualifikationsphase. Die Aufstockung ist freiwillig für den Anbieter, sie läuft nach dem Wortlaut am 31. Dezember 2027 aus. Die 5-Sekunden-Pause zwischen zwei Spielrunden gilt unverändert seit dem GlüStV 2021.
Jackpots sind unzulässig. § 22a GlüStV 2021 verlangt, dass jeder Gewinn ein festes Vielfaches des Einsatzes ist – progressiven Jackpots ist damit die Grundlage entzogen. Auch Simultanspiel ist verboten: zwei offene Tische zur gleichen Zeit funktionieren technisch nicht.
Die Slotsteuer beträgt 5,3 % auf jeden Einsatz nach § 38 RennwLottG. Sie wird vom Anbieter getragen, nicht vom Spieler direkt – aber natürlich schlägt sie auf die Auszahlungsquote durch. Offshore-Anbieter ohne diese Steuerlast können im reinen RTP-Vergleich besser aussehen, und sei es nur, weil dem deutschen Anbieter die Steuer in die Marge drückt.
Wer wofür steht – die Anbieter im Detail
JackpotPiraten – der Marktführer unter den Online-Spielotheken
Lizenz: Whitelist – virtuelle Automatenspiele, Erlaubnisinhaberin DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH. Im Handelsregister eingetragen als Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 244176 B, Sitz Moritzstraße 23, 13597 Berlin, Geschäftsführer Florian Werner. Erstmalige Erlaubnis am 27.04.2022, ein Enddatum veröffentlicht die GGL nicht.
JackpotPiraten warb im September 2026 mit „Die erste Online Spielothek mit GGL-Lizenz“ und nimmt für sich in Anspruch, die „beste legale Online Spielothek in Deutschland“ zu sein. Gemessen am Werbedruck ist das glaubwürdig; gemessen am Marktanteil steht DGGS mit beiden Marken, JackpotPiraten und BingBong, an der Spitze der Whitelist-Anbieter im Slots-Segment.
Das Spielangebot umfasst laut eigener Auszahlungsquoten-Übersicht rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern. Die Geschäftstätigkeit nach Impressum: virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021. Tischspiele sind ausdrücklich nicht Teil dieser Erlaubnis.
Im „Cpt Jacks Deal des Monats“ gab es am 01.09.2026 bis zu 310 Freispiele für Novoline-Slots, am 03.09.2026 einen „Donnerstags-Jackpot“ mit 5.000 Freispielen ohne Einzahlung auf Hot Chance, deren Gewinne nur einmal umgesetzt werden mussten, sowie am 04.09.2026 „Thank Slot it’s Friday“ mit bis zu 225 Freispielen ab 1 € Einsatz. Bei einzahlungsaktivierten Freispielen gilt eine Gewinngrenze von 200 €, bei Freispielen ohne Einzahlung 75 €.
Feste Bonussätze für Einzahlungsboni veröffentlicht JackpotPiraten nicht. Die Bedingungen stehen im Aktions-Newsletter, im News-Bereich oder unter dem Menüpunkt „Mein Bonus“. Wer mit festen Prozentsätzen rechnet, sucht hier vergebens – das ist Geschäftsmodell.
Für wen es passt: Wer Online-Slots in einer behördlich überwachten Umgebung spielen will und mit einem auf Freispiele zugeschnittenen Bonusmodell zufrieden ist, bekommt hier das umfangreichste Angebot. Wer Tischspiele oder Live-Dealer sucht, ist hier falsch.
BingBong – die zweite DGGS-Marke mit einem eigenen Spielebestand
Lizenz: identisch mit JackpotPiraten – Whitelist, virtuelle Automatenspiele, Erlaubnisinhaberin DGGS mbH. Aber: Trotz identischem Betreiber führt BingBong nach eigener Auszahlungsquoten-Übersicht rund 1.200 Spiele von mehr als 15 Herstellern, also einen anderen Spielebestand als die Schwestermarke. Wer auf beiden Plattformen spielt, wechselt zwischen zwei Bibliotheken.
Novomatic gibt auf BingBong an, „mehr als 600 Spiele“ veröffentlicht zu haben, Indigo Magic „rund 30 Slots“. Im September 2026 bewarb BingBong „295 Free Spins für Novoline-Slots“ und „10 Free Spins ohne Einzahlung“ zum Monatswechsel.
Die Spielothek-Positionierung, das Bonusmodell mit überwiegend Freispielen, die Gewinngrenzen bei Freispielen – all das folgt dem JackpotPiraten-Modell. Wer zwischen den beiden Marken vergleicht, vergleicht Spielauswahl und Aktionskalender, nicht die Substanz dahinter.
Für wen es passt: Wer DGGS-Vertrauen mit anderen Spielen kombinieren will, hat hier eine echte Alternative zur Schwestermarke. Wer auf JackpotPiraten bereits alles gefunden hat, was er spielt, findet hier kaum Mehrwert.
DIE SPIELBANK – der erste staatliche Anbieter
Lizenz: staatlich, Whitelist-Eintrag eines Landes (Bayern). Erlaubnisinhaberin Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG, Erlaubnis seit 03.11.2022, erteilt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. DIE SPIELBANK nennt sich selbst „der erste staatliche Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland“ und verwendet „Online-Spielbank“ und „Online-Spielothek“ – im sichtbaren Fließtext kein „Casino“.
Der HTML-Titel enthält dennoch „Legales Online Casino mit 900+ Online Slots“. Das ist SEO-Realität: Selbst Lizenzinhaber, die im Fließtext auf das Wort „Casino“ verzichten, nutzen es im Title-Tag, weil das die Suchanfragen sind, mit denen Spieler kommen. Wer das Wort im Marketing sieht, sollte prüfen, ob das Produkt zur Erlaubnis passt – hier passt es.
Für wen es passt: Wer auf ein staatlich betriebenes Angebot Wert legt, bekommt hier einen kuratierten Spielemarkt mit klarer Herkunft. Die Spielauswahl ist kleiner als bei DGGS-Marken, dafür aber konsequent durchgereicht.
Merkur – das einzige Casino mit Tisch- und Live-Spielen in der Whitelist
Lizenz: Whitelist – Online-Casinospiele, Erlaubnis eines Landes (Schleswig-Holstein), Erlaubnisinhaberin Merkur Bets Malta Limited. Damit gehört Merkur zu den fünf Einträgen unter Online-Casinospiele und ist eine der wenigen Marken, die in Deutschland Roulette, Blackjack und Live-Dealer-Spiele legal anbieten darf.
Die Lizenzkonstruktion ist bemerkenswert: Die Erlaubnis ist deutsch, der Unternehmenssitz ist maltesisch. Damit ist Merkur kein „ausländisches Casino“ im landläufigen Sinn mehr, sondern ein Anbieter mit deutscher Erlaubnis, dessen Betreiber im EU-Ausland sitzt. Wer eine Lizenz aus Malta und trotzdem deutsche Spielbank-Spiele sucht, landet hier.
Für wen es passt: Wer Roulette, Blackjack oder Live-Dealer-Spiele in einer deutschen Erlaubnisumgebung spielen will, hat mit Merkur eine der wenigen Optionen. Die übrigen vier Marken unter Online-Casinospiele in der Whitelist sind ähnlich positioniert.
Tipico Games – die bekannte Marke im Slots-Segment
Lizenz: Whitelist – virtuelle Automatenspiele, Erlaubnisinhaberin Tipico Games Limited. Tipico ist als Sportwetten-Marke in Deutschland bekannt, das Slots-Angebot läuft unter einer eigenen Whitelist-Marke.
Die Plattform games.tipico.de ist Teil der Whitelist, der Markenname schafft Vertrauen über das Sportwetten-Segment hinaus. Wer Tipico bereits als Sportwetten-Anbieter nutzt, findet hier denselben Regulierungsstandard für Slots – OASIS, LUGAS, 1.000-€-Standardlimit – und einen anderen Spielebestand als bei DGGS.
Für wen es passt: Wer den Markennamen Tipico mit Slots verbinden will und ohnehin schon Konzessionsthemen über die Sportwetten-Plattform kennt. Inhaltlich bleibt es ein Slot-Anbieter wie andere auch.
Wunderino – die konzessionierte Alternative mit nordischer Geschichte
Lizenz: Whitelist – virtuelle Automatenspiele, Erlaubnisinhaberin Megapixel Entertainment Limited. Wunderino war vor der deutschen Regulierung als skandinavisch geprägte Marke bekannt und gehört heute zu den seriösen Whitelist-Adressen.
Wer Wunderino aus den frühen 2020er-Jahren kennt, erlebt hier eine konsequent regulierte Version derselben Marke. Der Markenkern bleibt erkennbar, das Schutzsystem ist deutsch.
Für wen es passt: Wer einen Whitelist-Anbieter mit einer etwas anderen Markenstimme als die DGGS-Massenmarken sucht und Slots als Kernprodukt akzeptiert.
Ice Casino – die Offshore-Seite mit dem verlockenden Bonus
Lizenz: nicht auf der GGL-Whitelist. Betreiber laut WhiteBox B.V., Curaçao, Company Number 155412. Die Werbung verspricht Rollover von 40× auf Einzahlungsboni und 35× auf Gewinne aus Freispielen. Diese Zahlen mögen im internationalen Vergleich nicht auffällig wirken, sie sind aber im deutschen Markt irreführend: Es gibt hier gar keinen deutschen Standard, an dem sie gemessen werden könnten.
Ice Casino hat keinen Anschluss an OASIS und kein LUGAS-Limit. Eine Selbstsperre in einem deutschen Anbieter greift hier nicht. Das Werbeversprechen „schnelle Auszahlung“ steht ohne den Beistand einer Aufsichtsbehörde im Raum, an die sich ein Spieler bei Streit wenden könnte.
Für wen es passt: Wer eine bewusste Entscheidung gegen den deutschen Markt trifft und die damit verbundenen Risiken – fehlende Sperre, fehlende Beschwerdestelle, fehlender Kinderschutz, fehlende Einzahlungsobergrenze – bewusst trägt. Wer auch nur eine dieser Funktionen für sich nutzen will, ist hier falsch.
Slottica – die zweite Offshore-Adresse mit Curaçao-Lizenz
Lizenz: nicht auf der GGL-Whitelist. Betreiber laut Atlantic Management B.V., Curaçao, Lizenz OGL/2024/1060/0472. Slottica gehört zu den Offshore-Anbietern, die in Vergleichsportalen regelmäßig auf deutschen Spielerlisten auftauchen.
Die Argumentation ist ähnlich wie bei Ice Casino: Kein OASIS, kein LUGAS, keine deutsche Aufsicht, keine deutsche Beschwerdestelle. Die Vorteile – Bonushöhe, Spielauswahl, Zahlungsmethoden – sind real. Die Nachteile – fehlender Schutz, zweifelhafte Auszahlungspraxis im Streitfall – sind ebenso real.
Für wen es passt: Für niemanden, der gleichzeitig in Deutschland lizenziert spielen will oder könnte. Wer die deutsche Schutzarchitektur nicht braucht und alle Spieleinsätze als bewusste Entscheidung gegen ein Schutzsystem versteht, kann hier spielen. Wer Wert auf ein Widerrufsrecht bei unfairen Bedingungen legt, hat es schwer.
Einsatz, Umsatz, Zeit – was deutsche Bonusregeln kosten
Die vorgeschriebene Rechnung für diese Seite ist eine Bandbreite, kein Einzelfall. Sie nimmt beispielhaft das mittlere deutsche Slots-Bonusmodell und rechnet es durch, ohne einen konkreten Markennamen zu nennen.
Wer einen 100-€-Bonus mit 30× Umsatzanforderung annimmt, muss 3.000 € Umsatz erzeugen, bevor eine Auszahlung möglich wird. Bei 5 Sekunden Mindestabstand und einem Spieleinsatz von 1 € pro Runde landet man bei 3.000 Runden × 5 Sekunden = 15.000 Sekunden = 4 Stunden und 10 Minuten reiner Spielzeit, ohne Pause und ohne Fehlversuche.
Bei 3 € Einsatz pro Runde sinken die Runden auf 1.000 und die Spielzeit auf rund 1 Stunde und 23 Minuten, während der geforderte Umsatz gleich bleibt. Bei 5 € Einsatz – nur nach 90-tägiger Qualifikation und nur ab 21 Jahren zulässig – sind es 600 Runden und etwa 50 Minuten reine Spielzeit.
Die Bandbreite liegt also je nach Einsatz zwischen rund 50 Minuten und 4 Stunden reiner Spielzeit. Hausarbeitszeit, Mahlzeiten, Ablenkung sind nicht eingerechnet – in der Praxis dauert das Freispielen eines 100-€-Bonuses deutlich länger.
Was an dieser Rechnung wichtig ist: Mit dem 1-€-Standardeinsatz ist das eine sehr lange Sitzung. Wer den Bonus trotzdem nimmt, sollte sich bewusst sein, dass er mehrere Stunden Slots spielen wird – und zwar genau so, wie es der Spielerschutz eigentlich verhindern will.
Wer hier richtig liegt – Wer hier falsch liegt
Die Wahl zwischen den acht genannten Marken reduziert sich für einen deutschen Spieler auf eine einzige Frage: Steht der Anbieter auf der Whitelist – ja oder nein?
Wer „ja“ sagt, bekommt OASIS, LUGAS, das Einzahlungslimit, die 5-Sekunden-Regel, die deutschen Beschwerdewege und die deutsche Aufsicht durch die GGL. Wer „nein“ sagt, verzichtet auf all das. Es gibt keinen Trick, der das kompensiert: Ein 200-€-Bonus ist es nicht wert, das eigene Sicherheitsnetz zu verlieren.
Wer Slots spielen will und mit der deutschen Schutzarchitektur zufrieden ist, hat unter den ersten sechs Anbietern eine echte Auswahl. Wer Tisch- und Live-Spiele sucht, kommt an Merkur (oder einem der anderen vier Einträge unter Online-Casinospiele in der Whitelist) kaum vorbei.
Wer unbedingt offshore spielen will, sollte sich fragen, warum. Die Antworten, die das im Einzelfall rechtfertigen, sind selten gut – und die Schutzfunktionen, die aufgegeben werden, sind im Streitfall durch nichts zu ersetzen.
Häufig gestellte Fragen
Sind ausländische Online-Casinos für deutsche Spieler legal?
Nur wenn sie auf der Whitelist der GGL stehen. Eine Lizenz aus Malta oder Curaçao ersetzt keine deutsche Erlaubnis. Slots-Anbieter brauchen eine bundesweite GGL-Erlaubnis, Tisch- und Live-Anbieter die Erlaubnis eines Landes.
Was unterscheidet ein maltesisches Casino von einem Anbieter mit Sitz in Curaçao?
Maltesische Betreiber können in Deutschland zugelassen sein, wenn sie zusätzlich eine deutsche Erlaubnis haben. Curaçao-Betreiber haben keine deutsche Anbindung und tauchen in der Whitelist nicht auf. Die Lizenzqualität sagt wenig über die Spielbarkeit in Deutschland – entscheidend ist der Eintrag.
Stehen alle ausländischen Casinos auf der GGL-Whitelist?
Nein. Die Prüfung zeigt: Keine der neun Offshore-Marken aus gängigen Vergleichsportalen ist in der Whitelist geführt. Wer dort gelistet ist, ist in der Regel Erlaubnisinhaber mit deutscher Konzession – keine der genannten Offshore-Marken gehört dazu.
Welche Konsequenzen drohen bei der Nutzung eines nicht gelisteten ausländischen Casinos?
Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. In der Praxis verfolgen die Behörden vor allem Anbieter, aber auch Spieler können belangt werden, zumal im Rahmen von Ermittlungen gegen den Anbieter.
Warum sind manche ausländischen Anbieter trotzdem auf Landesebene erlaubt?
Weil § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 Online-Casinospiele den Ländern vorbehält. Schleswig-Holstein zum Beispiel hat eine Landeskonzession an Merkur Bets Malta Limited erteilt – ausländischer Sitz, aber deutsche Erlaubnis, und das ist die Kombination, die zählt.
Wie erkennt man, ob ein ausländisches Casino auf der Whitelist steht?
Auf der Webseite der GGL unter glücksspiel-behoerde.de ist die Whitelist als Volltext verfügbar. Eine Marke ist zugelassen, wenn ihr Name dort mit der korrekten Domain auftaucht – anbieterübergreifend oder für ein bestimmtes Land. Eine bloße Selbstauskunft des Casinos reicht nicht.
Erstellt von der Redaktion von „Casino Cashback Hub”.
